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ASPE-News |
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Transponder pro und contra. Erfahrungen aus der Praxis Transponder sind umstritten, auch wenn jetzt durch die neuen Microtransponder eine neue Generation auf dem Markt ist. Die Belastung der Tiere durch einen Fremdkörper im Organismus ist zwar aufgrund der jetzt viel geringeren Größe ein wenig gemildert, trotzdem bleibt - wie bei jedem Eingriff - ein Restrisiko für die Gesundheit des Tieres bestehen. Wir wollen nun verschiedenen Experten die Möglichkeit geben Ihre Erfahrungen darzustellen. Stellungnahme
zum Einsatz der neuen "Mini" -Transponder, siehe auch Pressemitteilung
des BNA Wir begrüßen
die Markteinführung von sogenannten "Mini"-Transpondern,
die unter Beibehaltung der bisherigen Gewichtsgrenzen einen maßgeblichen
Beitrag zum Tierschutz leisten. Dr. Silvia Blahak Vorstand der Deutschen
Gesellschaft für Zootier, Wildtier- und Exotenmedizin Literatur: Dr. P. Kölle,
M. Baur, Prof. Dr. R. Hoffmann, Dr. S. Blahak, Dr. G. von Hegel und
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Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. BNA - Pressemitteilung Der Mini Mini-Transponder - eine Verbesserung bei der Kennzeichnung Der Mini-Transponder stellt eine deutliche Verbesserung bei der Kennzeichnung und Nachweiserbringung für kleine Heimtiere wie Vögeln und Reptilien dar. Bisher stand für die in der Bundesartenschutzverordnung (Anlage 6) vorgesehene Kennzeichnung nur der herkömmliche Microchip zur Verfügung. Aufgrund seiner Größe - 2,12 x 12 mm - konnte er aus Tierschutzgesichtspunkten nur bei größeren Tieren/-arten eingesetzt werden, was erhebliche Folgen bei der Nachweiserbringung mit sich brachte. Der Mini-Transponder ist ein Drittel kleiner (1,4 x 9 mm) und erlaubt die Kennzeichnung auch kleinerer Vogel- und Reptilienarten.
Der
neue Mini-Transponder stellt daher nicht nur eine Verbesserung für
die Nachweiserbringung, sondern vor allem eine erhebliche Verbesserung
des Tierschutzes dar, so Dr. Marcellus Bürkle, Fachtierarzt für
Zoo- und Wildtiere und zugleich Vizepräsident beim Bundesverband
für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA). Der kleine
Minitransponder entspricht den ISO-Normen und erfüllt alle Voraussetzungen,
welche die BArtSchVO vorschreibt, so Dr. Bürkle. Der Transponder
ID - 162 eignet sich nach wie vor für die Kennzeichnung von Säugetieren,
während sich der Mini-Transponder besonders für Vögel,
Reptilien und Kleinsäuger empfiehlt. In der Funktionsweise gibt
es zwischen beiden Transpondersystemen keinen Unterschied. Der Mikrochip,
auch Transponder genannt, ist ein kleines elektronisches Gerät
für das automatisierte Erkennen von Tieren. Eine gewebeverträgliche
Glashülle (Bioglas) enthält eine Antennenspule sowie den
inaktiven Chip mit der fest gespeicherten 15stelligen Identifikationsnummer.
Weltweit erhält jedes Tier eine eigene Kenn-Nummer (3-stelliger
Ländercode und 12-stellige ID-Nummer). Der Chip ist passiv, d.h.
erst beim Ablesen wird er durch das Lesegerät angeregt, seine
Daten zu übertragen. Mit dem neuen Mini-Transponder ist die Implantierung
gefahrlos, darf aber nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. Der
Chip bleibt ein ganzes Leben im Körper des Tieres, ist beliebig
oft ablesbar und "wandert" in der Regel nicht durch den
Tierkörper. Dagegen kann der Mini-Transponder bei Vögeln von einem erfahrenen Tierarzt schon ab einem Körpergewicht ab 150 Gramm implantiert werden. Die Kennzeichnung von Vögeln mit einem Transponder, muss dem geschlossenen Vogelring gleichgestellt werden. Bei vielen Vogelarten, insbesondere bei Großpapageien darf nicht mehr vorrangig nur der geschlossene Vogelring gefordert werden. Gerade bei Großpapageien lehnt der BNA eine Kennzeichnung mit Vogelringen ab und als zugelassene ausgebende Stelle übernimmt der BNA bei Großpapageien auch nicht die Garantie für die dauerhafte Lesbarkeit der Ringe.
Wenn man bedenkt, dass Aras mit ihren kräftigen Schnäbeln und ihrer enormen Beißkraft 3mm-Metallstäbe ohne Probleme durchtrennen können, ist es nicht verwunderlich, dass diese Vögel auch einen Vogelring bis zur Unkenntlichkeit beschädigen können.
Eine Kennzeichnung mittels Vogelringen ist bei allen Großpapageien wegen der kräftigen Schnäbel und der großen Beißkraft (wie auch bei diesem Hyazinthara zu sehen) abzulehnen. Eine Kennzeichnung ist nur mittels Transponder möglich. Das
zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit ist jetzt gefordert: Transponder zur Kennzeichnung artgeschützter Tierarten - entsprechend Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung - dürfen nur von BNA und ZZF ausgegeben werden. Die Implantation des Mikrochips darf nur von einem erfahrenen Tierarzt vorgenommen werden. Bundesverband
für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA) |
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Ein
paar eindrucksvolle Fotos zum Thema Ring oder Transponder:
Bei diesen Bildern fällt die Entscheidung nicht schwer! |
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Neuerungen
in ASPE seit Version 7.0 (Januar 2009) Natürlich
ist diese Veranstaltung für Sie kostenlos.
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Pressemeldung
der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde
(DGHT)
Dennoch ist ein rückläufiger Bestandstrend auch bei dieser insgesamt noch wenig gefährdeten Art erkennbar. Jahr für Jahr betreuen daher ehrenamtliche Naturschützer Krötenzäune und Eimerfallen, mancherorts werden Straßen gesperrt oder dauerhafte Leiteinrichtungen und Krötentunnel errichtet. Von solchenSchutzmaßnahmen profitieren auch andere einheimische Arten.Die bräunlich graue, 8-12 cm lange Erdkröte besitzt eine warzige, trockene Haut und große, paarige Ohrdrüsen. Ihre Schönheit erschließt sich manchem erst durch den Blick in ihr leuchtend "güldenes" Auge. Erdkröten bewohnen vor allem Laub- und Mischwälder, aber auch Parklandschaften und Gärten, wo sie in Erdhöhlen, Baumstümpfen und Komposthaufen überwintern. Nach der Winterruhe von Oktober bis März wandern die Tiere im zeitigen Frühjahr bei Regen und Temperaturen von 5-10 °C oft in großer Zahl gemeinsam zum Laichgewässer. In Fischteichen, Weihern und Seen legen die Paare innerhalb weniger Tage lange, aus 2.000-4.000 Eiern bestehende Laichschnüre ab, kurz darauf wandern sie in die Sommerlebensräume. Tausende von schwarzen Kaulquappen bilden oft große Schwärme in den Gewässern, die im Juni und Juli als junge Kröten an Land gehen. Erdkröten fressen Regenwürmer, Tausendfüßer, Käfer, Spinnen, Schnecken und sind daher nützliche Schädlingsvertilger im eigenen Garten. Diese Aktion der DGHT und ihrer AG Feldherpetologie und Artenschutz wird fachlich unterstützt von den österreichischen und schweizerischen Fachverbänden ÖGH und KARCH sowie vom NABU. Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Aktionsbroschüre oder dem Internet unter: http://www.dght.de |
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Ein Aufruf des NABU Artenschutz Amselsterben breitet sich weiter aus NABU NRW ruft zur Meldung toter Amseln auf Düsseldorf - Der NABU Nordrhein-Westfalen ruft dazu auf, tote Amseln zu melden, um eine bessere Übersicht über die Ausbreitung des Usutu-Virus zu erhalten. Der Schwerpunkt des Amselsterbens läge nach wie vor in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, aber auch aus Nordrhein-Westfalen gäbe es bereits vereinzelte Meldungen toter Vögel. "Uns erreichen bisher vor allem Meldungen über fehlende Amselbeobachtungen. Eine nachweislich mit dem Usutu-Virus infizierte Amsel wurde bei uns bisher nichtgefunden", erklärt Bernd Jellinghaus, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie und Vogelschutz im NABU NRW. Dies sei jedoch nicht weniger alarmierend. Um ein genaues Bild darüber zu erhalten, ob sich das Virus auch in NRW ausbreite, sei deshalb die Mithilfe von aufmerksamen Naturbeobachtern nötig. Funde von toten Amseln sollten deshalb in ein Meldeformular unter www.NABU-NRW.de eingegeben werden. Nach dem Erstnachweis des tropischen Virus in einer toten Amsel aus dem südlichen Odenwald in der letzten Woche wurde der Krankheitserreger auch in einer Reihe weiterer Amseln aus dem Rhein-Neckar-Raum nachgewiesen. "Wir gehen davon aus, dass das Usutu-Virus eine große Rolle beim beobachteten Amselschwund spielt", so Jellinghaus. Der NABU empfiehlt deshalb, tote Amseln zur Untersuchung mit einem Kühlelement verpackt an das Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg zu schicken oder nach vorheriger Rücksprache beim örtlichen Veterinär- Untersuchungsamt abzugeben. Auch andere tote Singvögel sollten zur Untersuchung gebracht werden. Dies gelte jedoch nur für Vögel mit ungeklärter Todesursache - also keine Opfer von Fensterscheiben, Straßenverkehr oder Hauskatze. Die genaue Untersuchung von Amseln aus verschiedenen Landesteilen könne Gewissheit über die Ausbreitung des afrikanischen Virus geben. "Beim Umgang mit toten Vögeln ist es wichtig, umsichtig vorzugehen und Einmalhandschuhe zu benutzen", so Jellinghaus weiter. Anschließend sollte man sich gründlich die Hände waschen und sie desinfizieren. Die Meldedaten zu toten Amseln seien nicht nur für dieses Jahr von großer Bedeutung. Es müsse damit gerechnet werden, dass sich die Epidemie im nächsten Jahr fortsetze. Deshalb sei es wichtig, wertvolle Vergleichszahlen für die weitere Entwicklung der Vogelkrankheit, die von Stechmücken über-tragen wird, zu erhalten. Die Meldeaktion des NABU Nordrhein-Westfalen ist Teil eines bundesweiten Aufrufs zur Beobachtung des aktuellen Amselschwunds in Deutschland. Für Rückfragen:
Birgit Königs Adresse Nocht-Institut: NABU NRW Pressestelle |
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![]() Artenschutz - Gutachten nach § 44 BNatSchG Noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir beschäftigen uns neben dem internationalen Artenschutz natürlich auch mit dem nationalen und erstellen in Zusammenarbeit mit zahlreichen Spezialisten auch Artenschutz-Vorprüfungen und -Gutachten nach §44 BNatSchG. In Zusammenarbeit mit Architekten und Baufirmen haben wir ein Verfahren entwickelt, wie man Bauherren bereits im Vorfeld ihrer Bauvorhaben unterstützen kann. Es hat sich erwiesen, dass so Kosten und vor allem Zeit beim Antragsverfahren eingespart werden können. Allerdings ist die Notwendigkeit der Prüfung der planungsrelevanten Arten noch relativ unbekannt und vor allem private Bauherren sind oft sehr erstaunt, wenn das Bauamt an das Grünflächenamt o.ä. verweist das ein Gutachtens fordert. Aus unserer Sicht ist eine bessere Aufklärung der Bürger wünschenswert und notwendig.
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Hygiene und Desinfektion: Von Dr. Andreas Oelschläger (Teil 13) Arbeitsschutz
- Tierschutz - Umweltschutz Arbeitsschutz In gewerblichen Betrieben und auch in gewerbeähnlichen Einrichtungen, alsoüberall dort, wo Mitarbeiter in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis sich befinden, muss der verantwortliche Vorgesetzte, bzw. derjenige Mitarbeiter, der als Verantwortlicher vom Betrieb dazu bestimmt wurde, auf all diese und weitere Fragen Antworten finden. Und hierbei handelt es sich keineswegs um eine einfache Aufgabe, weil z.T. sehr spezifische Aufgabenstellungen gelöst werden müssen, im Zweifelsfall unter Einbeziehung von externen Experten. Gerade im Bereich der Anwendung von chemischen Produkten muss der Betrieb sämtliche notwendigen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen, damit kein einziger Mitarbeiter durch falsche Handlungen, möglicherweise aufgrund fehlender Sachkenntnis zu Schaden kommen kann. Die Basis für den vorbildlichen betrieblichen Arbeitsschutz liegt in Schulung, Dokumentation und Weiterbildung. Tierschutz Im weitesten Sinne müssen einzelne Aspekte der betrieblichen Arbeitsschutzregelungen grundsätzlich auch auf die Tiere, welche unter der Obhut einer Einrichtung stehen, ausgeweitet werden. Es muss nämlich vermieden werden, dass Tiere in irgendwelcher Form nach betrieblichen Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden. Das betrifft insbesondere den Umgang mit chemischen Substanzen, besonders nach Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Der direkte oder indirekte Kontakt mit möglicherweise auf Flächen, in Rinnen oder in der Luft usw. verbleibenden Chemikalienspuren muss strengstens ausgeschlossen werden. Durch die richtige Wahl von Chemie in Kombination mit geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsverfahren kann solchen Problemen im Vorfeld bereits aus dem Wege gegangen werden. Umweltschutz Gemäß EG-Detergenzienverordnung Nr. 648/ 2004 über die biologische Abbaubarkeit von Tensiden wird festgeschrieben, dass in Reinigungsprodukten nur noch solche waschaktiven Substanzen enthalten sein dürfen, welche vollständig biologisch abbaubar sind. Dennoch sind in Detergenzien teilweise vielfältige andere Zusatzstoffe enthalten, die eine "vollständige" Abbaubarkeit relativieren können. Ein weitaus größeres Problem stellen die vielen verschiedenen Biozidwirkstoffe dar, welche in De Desinfektionsmitteln infektionsmitteln enthalten sind. Da diese in der Regel auch nach ihrer Anwendung auf der zu behandelnden Oberfläche noch lange aktiv sind und sich keinesfalls schnell zersetzen, stellt deren Freisetzung in die Umwelt, aber insbesondere in die biologischen Kläranlagen stets ein besonderes Problem dar. Biozide können die natürliche Mikrobiologie der Umwelt und der Kläranlagen empfindlich aus dem Gleichgewicht wicht bringen. Fazit Von solch vorbildlichen Anstrengungen kann beispielsweise aus der ZOOM Erlebniswelt in Gelsenkirchen oder auch aus dem ZOO Wuppertal berichtet werden, wo sich jeweils Frau Dr. Krawinkel bzw. Herr Dr. Lawrenz als verantwortliche Zootierärzte um die oben angesprochenen Aspekte kümmern. Neben der Haupttätigkeit, nämlich der medizinischen Betreuung der Zootiere, liegt in ihrem Aufgabenbereich auch ein gehöriger Anteil an bürokratischer Verwaltungsarbeit. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Aufwand in allen anderen Einrichtungen, d.h. Zoos, Auffangstationen, Tierheimen usw., ähnlich groß sein wird. Somit kann hier aus nur angeregt werden, sich möglichst viel Hilfe und Expertenrat einzuholen, bzw. den Austausch der Einrichtungen untereinander zu fördern, um den Eigenaufwand so weit wie möglich zu minimieren. Denn eine "Sache" sollte in der Obhut des Menschen immer höchste Prioritätbehalten: DAS TIER © Dr. Oelschläger
NaturaTrade |
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Tipps
und Kniffe von Egon Braß Einen Zeitraum wählen in der Wiedervorlage In ASPE gibt es
die Möglichkeit, ein Wiedervorlagegrund mit Datum entweder zu
einer Adresse oder zu einem Vorgang einzutragen. Um die Wiedervorlage
aufzurufen klicken Sie auf das Menü "Daten/Wiedervorlage".
Hier können Sie nach Einträgen für einen bestimmten
Tag oder einem gewählten Zeitraum suchen. Gefundene Einträge
werden markiert und können nun angezeigt bzw. in die Arbeitsdatei
kopiert werden. Zeiträume lassen sich übrigens nicht nur
über die Pfeile im Kalender auswählen,
Ihr Egon Braß |
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über Kritik. Wir möchten lernen! Unser Terminkalender steht Ihnen selbstverständlich auch für Ihre Veranstaltungen zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns mit, was wir für Sie veröffentlichen sollen. Wenn Ihnen dieser Newsletter gefallen hat, senden Sie ihn bitte weiter an Kollegen, Vorgesetzte, oder Bekannte.
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